Urheberrecht bei Medienproduktionen

Mit den folgenden Kurzhinweisen möchten wir Sie auf die häufigsten Fehler beim Umgang mit dem Urheberrecht aufmerksam machen.

Musik   

Es gibt urheberrechtlich geschützte Musik und lizenzfreie Musik.
Filmneulinge (oder auch Jugendliche) greifen gerne einmal ins CD Regal und untermalen Ihren Film mit Ihrer Lieblingsmusik.  Wir dürfen Medien mit solchen Filmen nicht vervielfältigen! In diesem Fall genügt es auch nicht zu sagen „dann zahlen wir halt die GEMA Gebühren.“  Wenn Sie Filme mit Musik untermalen benötigen Sie das Recht hierfür.  Das bedeutet der Komponist (oder der Verlag) muss Ihnen genehmigen, das Sie die Musik - also genau das eine Stück „X“ für genau den einen Film „Y“ -verwenden dürfen.  Selbst wenn Sie nur 10 Sekunden Musik aus irgendeinem Lied verwenden, so benötigen Sie hierfür eine Genehmigung. Dieser Vorgang ist in der Regel nicht nur kostenpflichtig sondern auch mit erheblichem Aufwand verbunden.

Sie können dieses Problematik um gehen, in dem Sie lizenzfreie oder  „gemafreie“ Musik kaufen. Die Komponisten dieser Musik gewähren Ihnen das Recht, die gekaufte  Musik für Ihre Filmproduktionen zu verwenden. Beim Kauf solcher lizenzfreier Musik erhalten Sie immer ein Schreiben in dem genau diese Genehmigung festgehalten ist. Wir benötigen eine Kopie dieses Freigabeschreibens um Ihre CD oder DVD produzieren zu können. Gemafreie Musik erhalten Sie z.B. bei Bigtrax.de

Kostenlos kann man Musik auch über das Internet mit so genannten "creative commons"-Lizenzen  erwerben und für eigene Medienprojekte nutzen. Es gibt  verschiedene CC-Lizenzen, die verschiedene Nutzungsbedingungen festlegen. Mit etwas Geduld und Recherche kommt man hier zu Musikstücken und Geräuschdateien. Mehr dazu unter http://de.creativecommons.org .

Natürlich können Sie auch eigene Filmmusik produzieren z.B. mit Programmen wie „Magix Music Maker“ (Windows) oder „Garageband“ (Mac) 

Das Recht am eigenen Bild

Jeder Mensch darf grundsätzlich selbst darüber bestimmen, ob Bilder von ihm veröffentlicht werden und in welchem Zusammenhang dies geschieht. Im Zweifel  sollte man ein schriftliches  Einverständnis zur Veröffentlichung von jenen Personen einholen, die nicht zu den eigentlichen Darstellern gehören, aber dennoch im Film eindeutig zu erkennen sind, z. B. bei Aufnahmen in einem Café oder Geschäft.

Die Verwendung von Fotos aus einem Buch oder aus dem Internet

Verwenden Sie nur Fotos, die Sie selbst gemacht haben oder kaufen Sie Fotos im Internet  z.B. bei Fotolia.de oder Shutterstock.com (für wenig Geld!)  vor allem auch für Ihre Covergestaltung.  Man kann auch auf freie Bilddatenbanken zurückgreifen, wie z. B. Pixelio.de. Auf jedem Fall müssen auch hier  auf die zugestandenen Rechte achten  z. B. ob man das Bild bearbeiten und wo man es veröffentlichen darf. In jedem Fall muss der Urheber an geeigneter Stelle genannt werden.

Texte und Textauszüge

Wenn Sie in einem Film oder auf einem Cover fremden Text verwenden so dürfen Sie einzelne Textpassagen ohne Genehmigung verwenden, Sie müssen diesen Text aber als Zitat kennzeichnen und die Quelle des Textes und den Urheber angeben.  
Bei ganzen Texten muss vorab das Einverständnis des Rechteinhabers bzw. des Autors eingeholt werden.

Filmausschnitte

Filmausschnitte aus Fernsehsendungen oder aus Spielfilmen dürfen in eigenen Filmen nicht ohne weiteres Verwendet werden.Hierfür ist eine Genehmigung des Rechteinhabers zwingend notwendig. Dies gilt übrigens auch, wenn in einer Szene im Hintergrund ein Fernsehgerät oder Videomonitor läuft, auf dem ein Film oder eine Fernsehsendung zu sehen ist. Überlegen Sie bei der Planung Ihrer Filmproduktion genau, ob fremde Filmausschnitte für den Film wirklich notwendig sind bzw. auch eine Einstellung ohne Bildschirm im Hintergrund möglich ist.