GEMA Freigabe

Alle Vervielfältigungen von Datenträgern unterliegen der GEMA-Meldepflicht. Dafür gibt es vorgefertigte Formulare, die Sie ausfüllen müssen. Dabei sind wir Ihnen gerne behilflich.

Folgende folgenden Angaben werden benötigt:

Bei CDs:

  • eine Liste der Original-Werktitel (z.B. Name des Songs)
  • die Dauer der Titel
  • Name des Komponisten
  • Name des Texters
  • gegebenenfalls den Bearbeiter und Verlag
  • Anzahl der CDs für Werbezwecke (kostenlose Verteilung)
  • Endverbraucher- bzw. Händlerabgabepreis(netto) für die restlichen CDs
  • Besetzung / Instrumentierung

Bei DVDs und Bluray

Folgende Angaben müssen an die GEMA gemeldet werden auch dann wenn Sie nur GEMAfreie Musik in Ihren Filmen verwenden:

  • eine Liste der Original-Werktitel (z.B. Name der Songs)
  • die Dauer der Titel im Film
  • die Dauer des gesamten Films
  • Name der Komponisten
  • Genehmigung des Komponisten, dass Sie dessen Musik in Ihren Filmen verwenden dürfen.
  • Anzahl der Datenträger für Werbezwecke (kostenlose Verteilung)
  • Endverbraucher- bzw. Händlerabgabepreis(netto) für die restlichen Datenträger  

Die GEMA schickt Ihnen dann eine Rechnung zu.

WENN Sie die Meldung selbst durchführen, brauchen wir von Ihnen eine Freistellung damit Ihnen die Datenträger zugeschickt werden können.
Es gibt spezielle Formulare (Gema-Lizenzantrag/Meldebogen) die unbedingt verwendet werden sollten.

Weitere Informationen direkt auf der Webseite der GEMA.