Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 VORBEMERKUNG

Gegenstand des Vertrages sind die Herstellung von Ton-, Bild- und Datenträgern und damit zusammenhängenden Dienstleistungen.

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Dies gilt auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen. Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn diese schriftlich bestätigt werden.

Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen und Annahmeerklärungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden, sowie die Vereinbarung von verbindlichen Lieferterminen.

§2 LIEFERZEITEN

Lieferfristen und Liefertermine sind freibleibend.

Eine vereinbarte Lieferfrist beginnt erst dann zu laufen, nachdem alle zur Produktion notwendigen Komponenten vorliegen und alle Einzelheiten des Auftrages abgesprochen sind.

Bei Verzug ist eine Rücktrittserklärung des Bestellers erst nach Nachfristsetzung von wenigstens 4 Wochen möglich. Auf die bereits erfolgten Teil- und Vorlieferungen bleibt die Rücktrittserklärung des Bestellers ohne Wirkung.

Alle anderen Ansprüche des Bestellers wegen Lieferverzögerungen sind ausgeschlossen.

Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die Lieferung erschweren oder unmöglich machen, insbesondere Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Streik, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen, etc. sind auch im Fall verbindlich vereinbarter Termine und Fristen nicht zu vertreten. Dies gilt auch für Liefer- und Leistungsverzögerung bei Vor- und Unterlieferanten. In den vorgenannten Fällen verlängert sich die Lieferungs-bzw. Zahlungszeit um die Dauer der Behinderung zuzüglich angemessener Anlauffrist. Dies gilt auch, wenn Leistungen ausbleiben, die von Dritten erwartet werden. In Fällen der Liefer-bzw.Leistungsverzögerung um mehr als zwei Monate ist der Besteller nach Setzung einer 6-wöchigen Nachfrist hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils des Vertrages zum Rücktritt berechtigt. Schadensersatzansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen.

Bei kurzfristigen Terminen behalten wir uns die Wahl einer kostenpflichtigen Expresslieferung vor.

§3 UMFANG UND AUSFÜHRUNG DES AUFTRAGES

Für den Lieferumfang ist die schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Eine produktionsbedingte Abweichung der Liefermenge pro beauftragtem Titel von plus/minus 10% wird vom Besteller akzeptiert.

Bei Auftragserteilung sind vom Besteller zu den Masterbändern folgende detaillierte Angaben zu machen: Originaltitel, Komponist, Textautor, Arrangeur, Bearbeiter, Herausgeber, Verlag, Spieldauer.

Der Besteller liefert an AML MEDIALOGISTIK das zur Durchführung des Auftrages erforderliche Produktionsmaterial, wie Master-Tapes, Labelfilme, Lithomaterialien etc. entsprechend den Spezifikationen von AML MEDIALOGISTIK. Von Master-Tapes erhält AML MEDIALOGISTIK ausschließlich Duplikate.

Der Besteller haftet für technisch einwandfreie Bänder und Lithomaterialien. AML MEDIALOGISTIK ist nicht verpflichtet, die Ausführungsunterlagen zu überprüfen, oder die produzierten Bild- , Ton-, und Datenträger abzuhören. Liefert der Kunde Produktionsmaterial, welches nicht den Spezifikationen von AML MEDIALOGISTIK entspricht, so ist AML MEDIALOGISTIK berechtigt, das Produktionsmaterial zu Lasten und auf Kosten des Bestellers zu ergänzen, zu verbessern oder zurückzusenden.

Teil- und Vorlieferungen sind zulässig.

Jegliches für die Produktion vom Besteller bereitgestelltes Produktionsmaterial wird von AML MEDIALOGISTIK bis zu 12 Monate nach dem entsprechenden Auftrag des Titels auf Wunsch des Bestellers auf dessen Kosten zurückgeschickt. Nach diesem Zeitpunkt wird das Material vernichtet. Die vom Besteller bezahlten Kosten für Glasmaster (Stamper) und/oder Kopiermaster (Bin-Loop-Master) umfassen lediglich die von AML MEDIALOGISTIK in diesem Zusammenhang gebrachten Serviceleistungen Glasmaster und/oder Kopiermaster bleiben in jedem Fall Eigentum von AML MEDIALOGISTIK; sie werden jedoch auf Verlangen des Bestellers nach Produktionsbeendigung vernichtet.

Wünscht der Besteller, daß die Lieferung oder Teile hiervon an Dritte geliefert und/oder fakturiert werden, so ist und bleibt der Besteller weiterhin Vertragspartner. Der Besteller verpflichtet sich, keine Geschäfte unter Umgehung von AML MEDIALOGISTIK mit deren Vor- und Subunternehmer abzuschließen.

§4 VERSAND

Sofern nichts besonderes vereinbart ist, bestimmt AML MEDIALOGISTIK den Transportweg und die Transportmittel. Dabei wird nicht für den billigsten Versand gehaftet.

Wünscht der Besteller zusätzlich Lieferung an Dritte, so können etwaige Mehrkosten für Verpackung und Transport gesondert in Rechnung gestellt werden.

§5 GEFAHRÜBERGANG

Bei allen Sendungen geht die Gefahr mit Beginn der Verladung, spätestens mit der Übergabe an den Transporteur auf den Besteller über.

Wird die Lieferung auf Veranlassung des Bestellers verzögert oder auf seine Veranlassung hin auf Lager genommen, so geht die Gefahr mit dem Zeitpunkt der Lieferbereitschaft von AML MEDIALOGISTIK auf den Besteller über. Rücksendungen laufen auf Kosten und Gefahr des Bestellers, sofern die Rücksendung nicht auf einer berechtigten Reklamation wegen Falschlieferung oder technischer Mängel (Fabrikations- oder Materialfehler) beruht. Der Nichterhalt einer Sendung ist spätestens 8 Tage nach Erhalt der Rechnung anzuzeigen.

§6 PREISE

Maßgeblich sind die in der Auftragsbestätigung genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet, insbesondere auch der Mehraufwand, der durch die Nichteinhaltung der Spezifikationen entsteht.

§7 ZAHLUNGEN

Auslieferung erfolgt erst bei vollständiger Bezahlung der Auftragssumme. Bei Mehrlieferung wird der Betrag nach Rechnungseingang sofort zur Zahlung fällig. Andere Zahlungsarten nur nach schriftlicher Vereinbarung.

Alle Zahlungen werden zunächst auf die Kosten (evtl. Mahnspesen, Prozeßkosten, etc.), sodann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung und zwar auf die jeweils älteste Schuld angerechnet. Entgegenstehende Weisungen des Bestellers sind unwirksam.

Befindet sich der Besteller bereits mit Zahlungen in Verzug oder ist in seinen Vermögensverhältnissen eine wesentliche Verschlechterung eingetreten, sind wir berechtigt, die Lieferung von Vorkasse abhängig zu machen oder gegen Nachnahme zu liefern.

Eine Veröffentlichung von Produktionen die bei AML MEDIALOGISTIK entstanden sind ist erst nach vollständiger Bezahlung möglich.

§8 ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

Für alle Rechten und Pflichten aus der Geschäftsverbindung ist Karlsruhe Erfüllungsort.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§9 EIGENTUMSVORBEHALT

Alle gelieferten Gegenstände verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen des jeweiligen Bestellers aus der Geschäftsbeziehung Eigentum von AML MEDIALOGISTIK. Der Besteller ist zur Veräußerung der Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr und nur solange berechtigt, als er sich nicht in Verzug befindet. In diesem Fall ist AML MEDIALOGISTIK zur Verwertung der Ware berechtigt. Wenn der Besteller Ware weiterverkauft, so hat er den Eigentumsvorbehalt seinen Abnehmern gegenüber aufrecht zu erhalten. Die Forderung des Bestellers aus der Weiterveräußerung von Vorbehaltsware werden jetzt an AML MEDIALOGISTIK abgetreten. Die Abtretung von Forderungen gegen AML MEDIALOGISTIK durch den Besteller ist ausgeschlossen. Der Besteller verpflichtet sich, den Eigentumsvorbehalt oder die Sicherungsabtretungoffenzulegen. Falls im Vorbehaltseigentum von AML MEDIALOGISTIK stehende Ware oder dem zur Sicherheit abgetretene Forderungen von Dritten gepfändet oder beschlagnahmt werden, ist AML MEDIALOGISTIK durch Übersendung des Pfändungs- oder Beschlagnahmungsprotokolls unverzüglich zu benachrichtigen. Alle Kosten einer Intervention von AML MEDIALOGISTIK trägt der Besteller.

§10 GEWÄHRLEISTUNG, HAFTUNG

Die Lieferungen sind nach Empfang auf Ihre Ordnungs-mäßigkeit zu überprüfen. Der Besteller hat offensichtliche Mängel spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort schriftlich zu rügen.

Farbabweichungen auf den Bild-, Ton-, und Datenträgern oder bei Druckmaterialien im Vergleich zur Vorgabe berechtigen den Besteller nicht zur Ablehnung der Abnahme und stellen keinen Fehler dar, der zur Minderung, Wandlung oder Schadensersatz berechtigt.

Die Gewährleistung des Bestellers im Falle mangelhafter Lieferung ist nach Wahl von AML MEDIALOGISTIK auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung beschränkt. Bei Fehlschlagung der Nachlieferung bzw. Nachbesserung ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, entweder eine Herabsetzung der Vergütung, oder die Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.

Die Gewährleistung entfällt, wenn der Besteller der Auf-Forderung von AML MEDIALOGISTIK zur Rücksendung der beanstandeten Ware nicht umgehend nachkommt.

Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit, wegen Nichterfüllung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluß oder unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, sofern der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

Die Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen.

§11 ZURÜCKBEHALTUNG UND AUFRECHNUNG

Der Besteller kann nur mit unbestrittenen oder rechts-kräftig festgestellten Gegenforderungen die Aufrechnung erklären und auch nur wegen solcher Forderungen ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

§12 GEWERBLICHE SCHUTZRECHTE

Der Besteller garantiert, daß er alle Herstellungsrechte für die herzustellenden Bild-, Ton- und Datenträger einschließlich der dazugehörenden Labels, Texthefte und Inlaycards besitzt. Der Besteller versichert und steht dafür ein, daß eine solche Herstellung keine Verletzung der Urheber- oder sonstigen Schutzrechte darstellt. Der Besteller hat AML MEDIALOGISTIK von jeglichen Kosten schadlos zu halten und von jeglichen Ansprüchen freizustellen, die im weitesten Sinne aufgrund verpflichtet sich ferner, die jeweils fälligen Gebühren nach der Wahl von AML MEDIALOGISTIK vor Produktionsbeginn unmittelbar an die GEMA zu bezahlen, oder vorab an AML MEDIALOGISTIK zur Weiterleitung an die GEMA. Hierzu ist die Aufnahmemeldung an die GEMA (Meldebogen) mit dem Auftrag an AML MEDIALOGISTIK zu übersenden.

Es wird darauf hingewiesen, daß beim Export der gelieferten Ware möglicherweise Urheberrechte oder verwandte Schutzrechte Dritter in anderen Staaten entgegenstehen. Die AML. MEDIALOGISTIK lehnt hierfür jede Haftung ab, wenn der Besteller von den Inhabern solcher ausländischer Recht in Anspruch genommen wird.